Allgemeines

Bei Anlieferung sind die Wagen mit einer Erstausrüstung Toilettenpapier, Papierhandtüchern und Flüssigseife bestückt.

 

 

Die Anlieferung und Abholung der Toilettenwagen erfolgt durch den Vermieter, ebenfalls der Auf- und Abbau.

Eine Selbstabholung ist nicht möglich.

Nach Festlegung eines geeigneten Standortes wird der Wagen ausgerichtet und gegen Schwankungen bei der Benutzung gesichert. Ein Wechsel des Standortes während der Mietzeit ist nicht erlaubt.

 

Ein Stromanschluß (230V/Schuko), Wasser- und Abwasseranschluß müssen vom Mieter gestellt werden. Der Abwasseranschluss sollte im Umkreis von ca. 10m liegen.

Damit verbundene Kosten für Verbrauch und eventuell benötigte Genehmigungen müssen auch vom Mieter getragen werden.

 

Die Endreinigung wird vom Mieter durchgeführt, oder nach Vereinbarung gegen ein Entgeld vom Vermieter.

 

Mietbedingungen

1. Vertragsgegenstand ist die Mietweise Überlassung eines mobilen Toilettenwagens. Das Objekt bleibt Eigentum des Vermieters.

2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Aufstellung und endet mit dem Tag des Abbestelldatums.

3. Der Mieter haftet bei Beschädigung des Mietobjektes bis zum vollen Wiederbeschaffungsneuwert. Der Verlust oder die Beschädigung sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Für die durch missbräuchliche Benutzung des Mietobjektes (z.B. Einbringung von Altöl, Farben/Lacke etc.) entstehenden Kosten und Aufwendungen haftet der Mieter.

4. Bei Rückgabe von verschmutztem oder beschädigtem Mietobjekt werden Reinigungs- und Reparaturkosten berechnet. Der Mieter haftet für Sachschäden, unberührt davon, wodurch der Schadensfall verursacht ist.

5. Für die ordnungsgemäße Entsorgung der Fäkalien / Abwasser ist der Mieter verantwortlich. Erforderliche Genehmigungen sind vom Mieter einzuholen.

6. Die Miet- und Transportkosten werden bei Anlieferung / Abholung sofort fällig, wenn nicht anders vereinbart.

Druckversion | Sitemap
© Markus Eikmeier